Essen, 15.12.2021: Am 01.01.2022 läuft für Betreiber:innen von Krankenhäusern, Praxen und Laboren die zweite Frist für die Umsetzung der im Patientendatenschutz-Gesetz (PDSG) vorgeschriebenen Maßnahmen ab. Die Beratungsboutique für Cybersicherheit carmasec hat zu diesem Anlass ein Dossier mit ausführlichen Informationen zu „IT-Sicherheit für Praxen, Labore und Krankenhäuser“ zusammengestellt.
Das Dossier steht Ihnen hier kostenfrei zur Verfügung.
Am 01.01.2022 läuft die zweite Frist für die Umsetzung der im Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendatenschutz-Gesetz – PDSG) vorgeschriebenen Maßnahmen ab. Dies sorgt für viele Fragen bei Betreiber:innen von Krankenhäusern, Arztpraxen und Laboren. Welche Vorschriften gelten für wen? Wie können sie pragmatisch umgesetzt werden? Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Die Beratungsboutique für Cybersicherheit carmasec hat ein Dossier mit ausführlichen Informationen zum Thema „IT-Sicherheit für Praxen, Labore und Krankenhäuser“, den geltenden regulatorischen Vorschriften des PDSG sowie deren Umsetzung zusammengestellt. Das Dossier wird kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Inhalte des Dossiers:
Der Gesetzgeber verlangt die nachhaltige Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich IT-Sicherheit. Wie können Betreiber:innen von Krankenhäusern, Praxen und Laboren die kurze Zeit bis zum Jahresende und dem Ablauf der Frist effektiv nutzen?
Carsten Marmulla, Senior Trusted Advisor und Managing Partner von carmasec, ist Experte für die Managementberatung zu IT-Governance, Risk und Compliance im deutschen Gesundheitswesen. Er steht für weitere Medienanfragen wie Interviews oder Fachartikel gerne zur Verfügung.