Der neu geschaffene §75c SGB V gilt für Krankenhäuser, die nicht als Betreiber kritischer Infrastruktur gelten. Die IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen wurde bereits 2016 in der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) geregelt.
Ab dem 1. Januar 2022 sind diese Krankenhäuser verpflichtet, nach dem Stand der Technik angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen und den Schutz von personifizierten Daten durch die Herstellung eines angemessenen Schutzniveaus in den Bereichen des Datenschutzes und der Informationssicherheit herzustellen. Die informationstechnischen Systeme sind spätestens alle zwei Jahre an den aktuellen Stand der Technik anzupassen. Hierbei empfiehlt der Gesetzgeber die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen nach dem § 8a BSI-Gesetz, das die IT-Sicherheit für kritische Infrastrukturen regelt.
Sowohl der §75c SGBV als auch der §8a BSIG schreiben die Umsetzung angemessener organisatorischer und technischer Vorkehren vor (OTV), die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen sind mindestens alle zwei Jahre zu prüfen und dem Stand der Technik anzupassen.
Das PSDG benennt drei Schutzziele:
Das BSI-Gesetz ergänzt zudem ein weiteres Schutzziel:
Von den Betreibern getroffenen Sicherheits-Maßnahmen sollten stets mindestens eines der Schutzziele stärken.
Als erste Orientierung empfiehlt sich der im Rahmen des Projekts “Smart Hospitals – Sichere Digitalisierung bayerischer Krankenhäuser” im August 2020 publizierte Maßnahmenkatalog für eine angemessene Umsetzung von IT-Sicherheit in Krankenhäusern. “Smart Hospitals” wird als Initiative von vom bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) und vom Forschungsinstitut Cyber Defence (FI CODE) der Universität der Bundeswehr München gefördert.
Das Dokument beinhaltet Musterlösungen für die Verwendung sowohl in bestehenden IT-Infrastrukturen als auch bei anlaufenden Digitalisierungsprojekten:
Den Maßnahmenkatalog „Smart Hospitals“ können Sie hier herunterladen.
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