Um Arztpraxen und Krankenhäusern bei der Umsetzung des PSDG zu unterstützen, bietet der Gesetzgeber verschiedene Töpfe an.
Ziel der Förderungsrichtlinie des Krankenhauszukunftsfonds ist die Sicherung eines hohen Digitalisierungsniveaus von Gesundheitseinrichtungen zur Gewährleistung der Patientenversorgung. Hinsichtlich Informationssicherheit und Datenschutz sind Projekte förderfähig, die zur Verbesserung der IT- bzw. Cybersicherheit in Krankenhäusern beitragen, die nicht zu den kritischen Infrastrukturen gehören sowie in Hochschulkliniken.
Förderfähige Vorhaben zur Verbesserung der IT- bzw. Cybersicherheit müssen eines oder eine Kombination folgender Ziele haben:
Sie können Cloud- und KI gestützte Verfahren zur Erkennung von Angriffen zum Gegenstand haben.
Die gesamte Richtmittellinie können Sie hier herunterladen.
Weitere Fördermöglichkeiten sind im Krankenhausstrukturfonds abgebildet. Laut Experten ist die Förderung aktuell nicht zuverlässig gesetzlich verankert. Laut Markus Holzbrecher-Morys (Geschäftsführer des Dezernats III für IT, Datenaustausch und eHealth bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.) ist das Vetorecht der Krankenkassen ein großes Problem: „In vielen Bundesländern haben die Krankenkassen diese Anträge bislang weitgehend verhindert – lediglich eine einstellige Anzahl wurde bis heute bewilligt“, bemängelt Holzbrecher-Morys die unsicheren Förderungen. Und klärt auf: „Die Regelung ist nämlich so: Wer theoretisch Geld aus dem Krankenhausstrukturfonds 2 bekommen könnte, bekommt nichts aus dem Zukunftsfonds – einzige Ausnahme sind die Uni-Kliniken. Das führt dazu, das viele Kliniken für IT-Sicherheit weder aus dem einen noch aus dem anderen Topf Geld bekommen – eine absurde Situation.”
Lesen Sie den gesamten Kommentar von Markus Holzbrecher-Morys im Artikel von Heiner Sieger
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