NIS 2 Betroffenheitschecker von carmasec

Finde anhand weniger Fragen heraus, ob Dein Unternehmen von der NIS 2-Richtlinie betroffen ist

Betreibst Du eine kritische Anlage?

Gem. §2 2 Absatz 10 BSIG sind kritische Einrichtungen im Sinne dieses Gesetzes Einrichtungen, Anlagen, oder Teile dieser, die folgenden Sektoren angehören und von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind.

  • Energie
  • Informationstechnik und Telekommunikation
  • Transport und Verkehr
  • Gesundheit
  • Wasser
  • Ernährung
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Siedlungsabfallentsorgung

Bietet Dein Unternehmen öffentliche Telekommunikationsnetze oder öffentlich zugängliche Kommunikationsdienste an?

  • Internetzugangsdienste
  • Interpersonelle Telekommunikationsdienste
  • Dienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen bestehen, wie Übertragungsdienste, die für Maschine-Maschine Kommunikation und für den Rundfunk genutzt werden


Telekommunikationsnetze sind die Gesamtheit von Übertragungssystemen, ungeachtet dessen, ob sie auf einer permanenten Infrastruktur oder zentralen Verwaltungskapazität basieren, und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitigen Ressourcen, einschließlich der nicht aktiven Netzbestandteile, die die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische und andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, einschließlich Satellitennetzen, festen, leitungs- und paketvermittelten Netzen, einschließlich des Internets, und mobilen Netzen, Stromleitungssystemen, soweit sie zur Signalübertragung genutzt werden, Netzen für Hör- und Fernsehfunk sowie Kabelfernsehnetzen, unabhängig von der Art der übertragenen Information.

Hat Dein Unternehmen einen Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. €?

Bei der Bestimmung von Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme ist auf die der Einrichtungsart zuzuordnende Geschäftstätigkeit abzustellen und außer für rechtlich unselbstständige Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft die Empfehlung 2003/361/EG mit Ausnahme von Artikel 3 Absatz 4 des Anhangs anzuwenden. Die Daten von Partner- oder verbundenen Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG sind nicht hinzuzurechnen, wenn das Unternehmen unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände mit Blick auf die Beschaffenheit und den Betrieb der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, unabhängig von seinen Partner- oder verbundenen Unternehmen ist.

Ist Dein Unternehmen ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter, eine Top-Level-Domain-Name-Registry oder ein DNS Diensteanbieter?

Qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter sind Anbieter qualifizierter Vertrauensdienste, die die Konformität mit den besonderen Anforderungen an solche Dienste nach eIDAS-Verordnung nachweisen konnten und dafür den Qualifikationsstatus verliehen bekommen haben.

Ist Dein Unternehmen ein nicht qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter?

Nicht qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter sind Anbieter von Vertrauensdiensten, die die Konformität mit den besonderen Anforderungen an solche Dienste nach eIDAS-Verordnung nicht nachweisen konnten und dafür den Qualifikationsstatus nach erfolgreichem durchlaufen der Qualifizierungsverfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht verliehen bekommen haben.

Bietet Dein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an, die einer der in Anlage 1 der NIS2-Richtlinie bestimmten Einrichtungen zuzuordnen ist?

  • Energie
  • Verkehr
  • Bankwesen
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Digitale Infrastrukturen
  • Verwaltung von IKT-Diensten (B2B)
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum

Beschäftigt Dein Unternehmen mindestens 250 Mitarbeitende?

Bei der Bestimmung von Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme ist auf die der Einrichtungsart zuzuordnende Geschäftstätigkeit abzustellen und außer für rechtlich unselbstständige Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft die Empfehlung 2003/361/EG mit Ausnahme von Artikel 3 Absatz 4 des Anhangs anzuwenden. Die Daten von Partner- oder verbundenen Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG sind nicht hinzuzurechnen, wenn das Unternehmen unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände mit Blick auf die Beschaffenheit und den Betrieb der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, unabhängig von seinen Partner- oder verbundenen Unternehmen ist.

Erwirtschaftet Dein Unternehmen einen Jahresumsatz von über 50 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. €?

Bei der Bestimmung von Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme ist auf die der Einrichtungsart zuzuordnende Geschäftstätigkeit abzustellen und außer für rechtlich unselbstständige Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft die Empfehlung 2003/361/EG mit Ausnahme von Artikel 3 Absatz 4 des Anhangs anzuwenden. Die Daten von Partner- oder verbundenen Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG sind nicht hinzuzurechnen, wenn das Unternehmen unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände mit Blick auf die Beschaffenheit und den Betrieb der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, unabhängig von seinen Partner- oder verbundenen Unternehmen ist.

Hat Dein Unternehmen eine jährliche Bilanzsumme von über 43 Mio. €?

Bietet Dein Unternehmen öffentliche elektronische Kommunikationsnetze an?

Bietet Dein Unternehmen interpersonelle Kommunikationsdienste an?

Bietet Dein Unternehmen entgeltlich Waren oder Dienstleistungen an, die einer der in Anlage 1 oder Anlage 2 des NIS2UmsuCG bestimmten Einrichtungsarten zuzuordnen ist?

Gemäß NIS2UmsuCG sind Einrichtungsarten nach Anlage 1 oder Anlage 2 solche Einrichtungen, die den folgenden Sektoren angehören:

Nach Anlage 1:

  • Energie
  • Transport und Verkehr
  • Finanzwesen
  • Gesundheit
  • Wasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Weltraum

Nach Anlage 2:
  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
  • Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
  • Verarbeitendes Gewerbe / Herstellung von Waren
  • Anbieter digitaler Dienste
  • Forschung

Beschäftigt Dein Unternehmen mindestens 50 Mitarbeitende?

Bei der Bestimmung von Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme ist auf die der Einrichtungsart zuzuordnende Geschäftstätigkeit abzustellen und außer für rechtlich unselbstständige Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft die Empfehlung 2003/361/EG mit Ausnahme von Artikel 3 Absatz 4 des Anhangs anzuwenden. Die Daten von Partner- oder verbundenen Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG sind nicht hinzuzurechnen, wenn das Unternehmen unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände mit Blick auf die Beschaffenheit und den Betrieb der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, unabhängig von seinen Partner- oder verbundenen Unternehmen ist.

Hat Dein Unternehmen einen Jahresumsatz von über 10 Mio. € und eine Jahresbilanzsumme von über 10 Mio. €?

Bei der Bestimmung von Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme ist auf die der Einrichtungsart zuzuordnende Geschäftstätigkeit abzustellen und außer für rechtlich unselbstständige Organisationseinheiten einer Gebietskörperschaft die Empfehlung 2003/361/EG mit Ausnahme von Artikel 3 Absatz 4 des Anhangs anzuwenden. Die Daten von Partner- oder verbundenen Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG sind nicht hinzuzurechnen, wenn das Unternehmen unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände mit Blick auf die Beschaffenheit und den Betrieb der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, unabhängig von seinen Partner- oder verbundenen Unternehmen ist.

Bietet Dein Unternehmen Vermittlungsdienste an?

Hat Dein Unternehmen mehr als 50.000 private Nutzer in der EU?