Die Verabschiedung des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendatenschutz-Gesetz – PDSG) in 2020 und die Festsetzung enger Fristen zeigen, dass der Gesetzgeber Cyberkriminalität als großes Risiko für das zunehmend digitalisierte Gesundheitswesen erkannt hat. Die immense Zunahme von Cyberattacken auf Krankenhäuser und Arztpraxen sowie die leider immer noch nicht ausreichende Sensibilisierung für Informationssicherheit und Datenschutz im Gesundheitswesen zeigen: Alle Beteiligten sind jetzt aufgefordert, sich mit den Risiken von Cyberangriffen und entsprechenden Präventionsmaßnahmen zu beschäftigen und wirksame Maßnahmen zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus umzusetzen.
Das PDSG ist allerdings – das zeigt die fünfzigseitige Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober 2020 – komplex und seine Anwendung erstreckt sich über mehrere Gesetzbücher, Richtlinien und Verordnungen.
Dieses Dossier soll Ihnen als Inhaber:in einer Arztpraxis, als Betreiber:in eines medizinischen Labors oder als Verwaltungsleiter:in eines Krankenhauses bzw. einer Klinik fachliche Orientierung geben und Sie bei der Umsetzung des im PDSG geforderten angemessenen Schutzniveaus unterstützen. In kuratierten Abschnitten informieren wir Sie über die aktuelle Lage der Cybersicherheit im Gesundheitswesen, geben eine Einführung in die neuen Vorschriften zu IT-Sicherheit im PDSG und zeigen pragmatische Lösungswege auf.
Bei Rückfragen steht Ihnen das gesamte Team von carmasec zur Verfügung.